Gesundheitserziehung

Das Recht auf Bildung und Gesundheit gehört laut Kinderrechtskonvention der UNO zu den Grundrechten aller Kinder. Dies wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Recht auf körperliches, seelisches, geistiges und soziales Wohlsein definiert.

Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen steht, dass die Anleitung der Schüler und Schülerinnen zu einer gesunden Lebensweise zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gehört.

 

Unser Gesundheitskonzept lässt sich in fünf Bereiche untergliedern:

 

1. Sport und Bewegung

 

2. Ernährung und Esskultur

 

3. Körper und Hygiene

 

4. Sicherheit und Schutz

 

 

1. Sport und Bewegung

  •  Bewegungspausen im Unterricht
  •  Pausengestaltung mit Spielgeräten
  •  Sport-Arbeitsgemeinschaften (z.B. Volleyball, Fechten)
  •  Spiel- und Sportfest mit Teilnahme an den Bundesjugendspielen
  •  Teilnahme an Wettbewerben wie z.B. dem Fußballturnier und

             Eislauffest der Moerser Grundschulen

  •  Wandertage und Klassenfahrten
  •  Regelmäßiger Sportunterricht (2-3 Std./Woche)
  •  1 Jahr Schwimmunterricht (2 Std./Woche + 1Sportstunde)
  •  je nach Hallenkapazität: Projekt zur Wassergewöhnung (2 Std./Woche)
  •  1 Saison Eislaufunterricht (2 Std./Woche + 1 Sportstunde)
  •  Bewegungsbaustellen im Sportunterricht
  •  Bewegungsfreundliche Schulhofgestaltung



2. Ernährung und Esskultur

  •  Klassenaktionen: Gemeinsames gesundes Frühstück
  •  Vereinbarungen zum Wassertrinken
  •  Mineralwasser in allen Klassenräumen
  •  Förderung einer gepflegten Esskultur bei gemeinsamen Mahlzeiten

             im offenen Ganztag

 

 

3. Körper und Hygiene

  •  Sexualkunde im Unterricht (Klasse 3 oder 4)
  •  Mein Körper - als Thema des Sachunterrichts
  •  Teilnahme am Projekt der Theaterpädagogischen Werkstatt:

             "Mein Körper gehört mir" Klasse 3/4)

  •  Hygienemaßnahmen zur Verminderung von Ansteckungsgefahr
  •  Informationen zur Zahnhygiene
  •  Fluoridierungsmaßnahmen
  •  Zahnkontrolle durch die Schulzahnärztin
  •  Elterninformationen und notwendige Maßnahmen bei Läusebefall
  •  Eigentumsfächer in den Klassen zur Reduzierung des Gewichts der

             Schultasche

  •  Angepasste Tisch- und Stuhlgrößen
  •  Thema „Sinne“ im Sachunterricht
  •  Mehr Ruhe im Schulgebäude durch Lärmschutzmaßnahmen
  •  Regelmäßiger Klassenrat, u.a. auch zur Konfliktbewältigung
  •  Einsatz von Erzieherinnen bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern im

             Unterricht und in der Pause (Maßnahmen „Hilfen zur Erziehung“ / HzE)

  •  Schulregeln

 

 

4. Sicherheit und Schutz

  • Jährliche Sicherheitsbegehung mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule
  •  Notfallpläne für den „Amok-Fall“
  •  Notfalllisten für alle Klassen
  •  Feueralarmübungen
  •  Verkehrspuppenbühne (Klasse 1)

             Radfahrprüfung im 4. Schuljahr